Hesekiel 45

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlost, sollt ihr für den Herrn eine Weihegabe aussondern, als heiliges Stück vom Land, in der Länge 25000 Ellen lang und in einer Breite von 20000 Ellen. Die soll heilig sein in ihrem ganzen Gebiet ringsum.
2 Davon sollen zum Heiligtum gehören ein Viereck von 500 auf 500 Ellen ringsum, und 500 Ellen Weideland hat es ringsum.
3 Und von diesem abgemessenen Stück sollst du eine Länge von 25000 Ellen abmessen und eine Breite von 10000 Ellen; da soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein.
4 Der heilige Teil vom Land ist es; den Priestern, die am Heiligtum Dienst tun, soll es gehören, die nahen, um dem Herrn zu dienen. Und es soll ihnen als Platz für Häuser und als Weideland für das Vieh dienen.
5 Und ein Stück von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite soll den Leviten, die am Tempelhaus Dienst tun, gehören, ihnen zum Besitz für Städte zum Wohnen.
6 Und als Besitz der Stadt sollt ihr ein Stück von 5000 Ellen Breite und 25000 Ellen Länge geben, entlang der heiligen Weihegabe. Dem ganzen Haus Israel soll es gehören.
7 Und dem Fürsten sollt ihr Land geben auf dieser und auf jener Seite der heiligen Weihegabe und des Grundbesitzes der Stadt, längs der heiligen Weihegabe und längs des Grundbesitzes der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts und in der Länge entsprechend eines der Stammesanteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze
8 als Landbesitz. Es soll ihm als Grundbesitz in Israel gehören; und meine Fürsten sollen mein Volk nicht mehr unterdrücken, sondern das Land dem Haus Israel nach seinen Stämmen überlassen.
9 So spricht der Herr, Herr: Lasst es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! Gewalttat und Misshandlung beseitigt, und übt Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk aus seinem Grundbesitz zu vertreiben!, spricht der Herr, Herr.
10 Gerechte Waage und gerechtes Efa und gerechtes Bat sollt ihr haben.
11 Das Efa und das Bat sollen gleiches Maß haben, sodass das Bat den zehnten Teil des Homer enthält und das Efa den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll seine Maßbestimmung geschehen.
12 Und der Schekel soll 20 Gera betragen; 20 Schekel, 25 Schekel und 15 Schekel soll bei euch die Mine betragen.
13 Das ist das Hebopfer, das ihr abheben sollt: ein sechstel Efa vom Homer Weizen und ein sechstel Efa vom Homer Gerste
14 und die Gebühr an Öl – das Bat ist das Ölmaß –: ein zehntel Bat vom Kor; zehn Bat sind ein Homer, denn zehn Bat sind auch ein Kor;
15 und ein Schaf von der Herde, von zweihundert, von den Geschlechtern Israels zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Heilsopfern, um ihnen Sühnung zu erwirken, spricht der Herr, Herr.
16 Das ganze Volk des Landes soll verpflichtet sein zu diesem Hebopfer an den Fürsten in Israel.
17 Dem Fürsten aber obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbaten, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Heilsopfer zubereiten, um dem Haus Israel Sühnung zu erwirken.
18 So spricht der Herr, Herr: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen fehlerlosen Jungstier nehmen und das Heiligtum entsündigen.
19 Und der Priester soll etwas von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses tun und an die vier Ecken der Einfassung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs.
20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats wegen des Mannes, der aus Versehen sündigt, und wegen des Einfältigen. Und so sollt ihr dem Haus Sühnung erwirken.
21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tag des Monats, sollt ihr das Passah halten, als Fest sollt ihr es feiern; sieben Tage soll man ungesäuerte Brote essen.
22 Und der Fürst soll an diesem Tag für sich und für das ganze Volk des Landes einen Sündopferstier darbringen.
23 Und die sieben Tage des Festes hindurch soll er dem Herrn ein Brandopfer darbringen: sieben Stiere und sieben Widder, ohne Fehler, täglich, die sieben Tage lang, und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock.
24 Und als Speisopfer soll er ein Efa für den Stier und ein Efa für den Widder darbringen; und ein Hin Öl für das Efa.
25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tag des Monats, am Fest, soll er die sieben Tage lang ebenso Opfer darbringen, so das Sündopfer wie das Brandopfer und so das Speisopfer wie das Öl.