
Jesus Christus ist die Sühnung für unsere Sünden, nicht allein aber für die unseren, sondern auch für die ganze Welt.
1. Johannes 2,2

Wie kann man die am Kreuz von Golgatha geschehene Beseitigung der Schuld und die Sühne unserer Sünden möglichst genau erfassen? Ist es eine »Vorleistung«, die Gott erwirkte, bevor wir Menschen eine Gegenleistung erbrachten?
»Vorleistung« bezeichnet die vertragliche Verpflichtung, eine Leistung vor der ebenfalls vertraglich vorgesehenen Gegenleistung zu bewirken. Das trifft die Sache dessen, was am Kreuz geschah, allerdings nicht, denn der Mensch ist gar nicht in der Lage, seine Sündenschuld zu begleichen. Außerdem würde die Schuld dann zweimal beglichen: einmal von Gott und dann auch noch von uns selbst. Gott tritt also nicht in Vorleistung, sondern begleicht vielmehr die komplette Schuld anstelle des Schuldners. Er bezahlt den vollen Preis, sodass der Schuldner frei ist und so leben kann, als habe er nie Schulden gehabt.
Nun liegt es nahe, dies einfach auf alle Menschen anzuwenden, quasi als Gutschrift, die mit einer Zahlung alle Schulden tilgt, ob nun der Schuldner davon Kenntnis nimmt oder nicht. Doch ist das wirklich so? Nein. Gott hat in die »Vertragsbedingungen« eine »Klausel« eingebaut, die etwas auf Seiten des Schuldners nötig macht, damit die Begleichung seiner Schuld für ihn wirksam wird: der Glaube. »Ohne Glauben aber ist es unmöglich, Gott zu gefallen«, schreibt der Autor des Hebräerbriefs (11,6), »denn wer Gott naht, muss glauben, dass er ist und denen, die ihn suchen, ein Belohner sein wird.«
Das gesamte Neue Testament ist weit davon entfernt, dem passiven Menschen Rettung zuzusprechen. Die Seite des Menschen kommt also auch zum Tragen - und zwar durch die dankbare Annahme der Erlösung im Glauben. Es ist ein kompletter Seitenwechsel: heraus aus der Schuld und hinein in die Gemeinschaft der Freigekauften mit Gott.

Was bedeutet Ihnen die Begleichung Ihrer Schuld durch Jesu Werk auf Golgatha?

Sie wird nur für den wirksam, der sie im Glauben für sich in Anspruch nimmt.
