
Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Menschen tun sollen, das tut ihr ihnen auch! Denn darin besteht das Gesetz und die Propheten.
Matthäus 7,12

Am 3. Mai 1957 beschließt der Bundestag das »Gleichberechtigungsgesetz«, in dem Frauen und Männer rechtlich als gleichgestellt gelten. Das Gesetz bekräftigt - mit einigen Einschränkungen - die rechtliche Gleichstellung der Frau: Der Ehemann kann bei Uneinigkeiten nicht mehr allein jegliche Entscheidung für die Familie treffen. Doch haben Männer zunächst beispielsweise weiterhin die Entscheidungsgewalt über die Erziehung der Kinder. Frauen dürfen zwar erwerbstätig sein, allerdings nur, sofern sie Mann und Kinder nicht vernachlässigen. (Quelle: mdr.de)
Seitdem hat die Gleichberechtigung der Frau enormen Auftrieb genommen und wurde in vielen Bereichen der Gesellschaft umgesetzt. Dennoch ist der Prozess noch nicht abgeschlossen. Das Gleichberechtigungsgesetz bedarf weiterhin der Umsetzung. Kennzeichnend dafür ist der Zusatz in den frühen 1990er-Jahren: »Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.«
Auch im persönlichen Leben müssen wir uns des Öfteren an grundlegende Prinzipien erinnern lassen und diese möglichst umsetzen, damit wir nicht nur uns selbst, sondern auch anderen gerecht werden. So hat uns Gott in der Bibel das Gebot der Nächstenliebe ins Kursbuch für unser Leben geschrieben, und mit seiner Hilfe können wir uns erfolgreich bemühen, es auch umzusetzen. Das ist letztlich nur möglich, wenn er uns in Jesus seine Liebe ins Herz gibt.
Das Gebot der Nächstenliebe ist also wahrlich gut für alle. Wenn wir es ernst nehmen, sind wir täglich auf das Wohl desjenigen bedacht, mit dem wir es gerade zu tun haben - unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Beruf oder sozialem Stand.

Wie halten Sie es mit der Gleichberechtigung?

Gleiches Recht für alle bedeutet, dass jeder ein Recht auf Liebe hat, aber gleichzeitig auch verpflichtet ist, den anderen zu lieben.
