Mittwoch, 11. September 2013

Leitvers

Unser Bürgerrecht ist in den Himmeln, von woher wir auch den Herrn Jesus Christus als Retter erwarten.
Philipper 3,20

Zeitzeichen

Ein Gottesstaat auf Erden?

Ein gewaltiges Reich hatte Karl der Große (Regentschaft: 768-814) auf dem Boden des heutigen Frankreich, Deutschland und Italien errichtet. Vier Monate vor seinem Tod, am 11. September 813, erhob er seinen einzigen ihm verbliebenen Sohn Ludwig zum Mitkaiser. Um die Unabhängigkeit des Kaisertums vom Papsttum zu betonen, ließ er Ludwig sich die Krone selbst aufsetzen, heute vor 1200 Jahren.
Ludwig war ein gebildeter und sehr frommer Mann, weswegen er »Ludwig der Fromme« genannt wurde, aber ihm fehlten Willensstärke und Weitblick. So wollte er durch Reformgesetze sein Reich zu einem Gottesstaat machen und holte deshalb auch die Krönung durch den Papst 816 nach. Doch schon durch die Änderung der Erbordnung rief er unter seinen Söhnen eine Empörung hervor. Sie setzten ihn 833 ab und ließen ihn nur nach einem öffentlichen »Sündenbekenntnis« weiterregieren. Aber die Erbstreitereien gingen weiter, und als Ludwig 840 in Ingelheim starb, hinterließ er keinen Gottesstaat, sondern einen Bruderkrieg zwischen seinen Söhnen.
Die Geschichte beweist, dass es dem Menschen nicht gegeben ist, in dieser Welt einen Gottesstaat zu errichten. Alle Versuche, wie religiös sie auch motiviert sind, heute z. B. im Islam, enden in Gewalt, Despotie und Kriegen. Die Bibel sagt deutlich, dass das Bürgerrecht des Christen nicht auf unserer Erde, sondern im Himmel ist. Erst wenn der auferstandene Jesus Christus vom Himmel wiederkommt, wird er ein Friedensreich errichten, das den Namen »Gottesstaat« verdienen wird. Heute aber sollte es das Anliegen jedes Menschen sein, das Bürgerrecht im Himmel bei dem zu erlangen, der von sich gesagt hat: »Mein Reich ist nicht von dieser Welt« (Johannes 18,36). Gerhard Jordy
Frage
Besitzen Sie schon dieses Bürgerrecht?
Tipp
Wenden Sie sich an Jesus Christus. Er allein kann es Ihnen verleihen.
Bibellese
Johannes 14,1-14

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