Dienstag, 12. April 2022

Leitvers

Alle Schrift ist von Gott eingegeben und nützlich zur Lehre, zur Überführung, zur Zurechtweisung, zur Unterweisung in der Gerechtigkeit.
2. Timotheus 3,16

Kirche / Gemeinde

Luther in Worms

Die Stadt Worms feierte in Jahr 2021 das Jubiläum »500 Jahre Reichstag« mit mehreren Veranstaltungen zum Reformator Martin Luther, der am 17. und 18. April 1521 vor dem Wormser Reichstag verhört wurde. Das Verhör fand im Bischofshof statt, in dem der 21-jährige römisch-deutsche Kaiser Karl V. wohnte. Einige Monate zuvor hatte Papst Leo X. den Kirchenbann über Luther verhängt. Bei diesem Verhör weigerte sich Luther, seine Aussagen über den christlichen Glauben und die Bedeutung der Heiligen Schrift zu widerrufen. Der Kaiser erließ daraufhin das Wormser Edikt. Damit waren Luthers Schriften verboten, und niemand durfte ihn beherbergen. Jedermann sollte ihn an Rom ausliefern.

Bei seiner Verteidigung sagte Luther folgende Worte von welthistorischer Bedeutung: »Wenn ich nicht durch Schriftzeugnisse oder einen klaren Grund widerlegt werde - derweil allein dem Papst und den Konzilen glaube ich nicht, da es feststeht, dass sie häufig geirrt und sich auch selbst widersprochen haben, so bin ich durch die von mir angeführten Schriftworte bezwungen. Und solange mein Gewissen durch die Worte Gottes gefangen ist, kann und will ich nichts widerrufen, weil es unsicher ist und die Seligkeit bedroht, etwas gegen das Gewissen zu tun. Gott helfe mir. Amen.«

Für Luther war klar, dass die Bibel die alleinige Grundlage des christlichen Glaubens ist und nicht die Dogmen einer Kirche oder die Autorität eines Kirchenführers. Deshalb stehen noch heute in Worms die Schilder mit der Aufschrift seines Leitspruches: sola scriptura (allein die Schrift). Sind wir 500 Jahre später noch bereit, die Bibel als Grundlage des Glaubens anzuerkennen und uns von ihr überführen zu lassen?

Uwe Harald Böhm
Frage
Was sagt uns heute unser Gewissen dazu?
Tipp
Lesen Sie selbst in der Bibel nach, worauf Luther sich gestützt hat!
Bibellese
Römer 3

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