Der Besuch des Wild- und Freizeitparks war ein voller Erfolg. Nach ausgefüllten Tagen war es mein Wunsch gewesen, ein verbindendes Vater-Kind-Erlebnis herbeizuführen. »Die teure Eintrittskarte war das Papier wert, auf dem sie gedruckt war«, dachte ich bei mir. Doch da entdeckte mein Sohn plötzlich, dass es noch weitere Attraktionen gab, die durch den Einwurf einer 1€-Münze in Gang gebracht werden konnten. Da wir bisher noch nicht einmal alle Gratisangebote des Parks entdeckt hatten, sträubte ich mich dagegen, schon wieder den Geldbeutel aufzumachen. Doch die Begierde war geweckt, und alles Reden meinerseits stieß auf taube Ohren. Weg war die harmonische Stimmung, geplatzt der Traum vom verbindenden Event.
Mein Sohn sah plötzlich nur noch den von mir verwehrten Spaß, nicht mehr das von mir geschenkte Erlebnis. Ich war nicht mehr der Gönner, sondern der Spielverderber. Er war nicht mehr der Beschenkte, sondern der Beraubte. Im Mittelpunkt standen nicht mehr die vielen Spielmöglichkeiten, sondern die Einschränkung. Und all das wegen eines verwehrten 30-Sekunden-Rittes auf einem Schaukelpferd? Das stand doch in keiner Relation zum eigentlichen Event!
Dieses etwas überspitzt dargestellte Erlebnis soll uns den Tagesvers illustrieren. Das Verbot »Du sollst nicht begehren …« hat seine Berechtigung. Begierde nach der Situation oder dem Besitz des anderen macht blind und undankbar. Begierde nach dem Nachbarn oder der Nachbarin bedeutet Unzufriedenheit mit dem eigenen Partner und wird sich im Verhalten zerstörerisch auswirken. Außerdem richtet sich Undank immer gegen den eigentlichen Geber dessen, was wir besitzen, weswegen Begierde so tödlich für unsere Gottesbeziehung ist.
Andreas Burghardt