Wer mindestens 14 Jahre alt ist, kann in Deutschland beim Bundesamt für Justiz ein Führungszeugnis beantragen. Das ist eine Bescheinigung über die im Bundeszentralregister bisher erfassten Vorstrafen. Manchmal wird ein solches Führungszeugnis bei einer Bewerbung verlangt, denn man kann daran sofort erkennen, was sich jemand schon hat zuschulden kommen lassen. Viele werden hier eine weiße Weste vorweisen können, und das macht bei einer Bewerbung in jedem Fall einen guten Eindruck.
Aber natürlich tauchen im Führungszeugnis nur die Straftaten auf, derer man überführt wurde. Außerdem werden geringfügige Verurteilungen nicht aufgeführt und viele Jugendstrafen verschwinden nach einer gewissen Verjährungsfrist. Wenn tatsächlich alle jemals erfolgten Vergehen aufgelistet wären, das Führungszeugnis wäre bei den wenigsten noch makellos und unbescholten. Schier unermesslich wäre der Umfang eines solchen Dokuments allerdings, wenn statt der Gesetze des Landes die Maßstäbe Gottes zugrunde lägen. Wenn dort auch die Bosheiten verzeichnet wären, mit denen wir unsere alltäglichen Beziehungen belasten. Und wenn sogar der Stolz, Neid und Egoismus in unseren Gedanken erfasst wäre.
Wer ehrlich ist, muss zugeben, dass Gott ihm kein makelloses Führungszeugnis ausstellen könnte. Wenn wir behaupten, dass wir keine Sünde haben, betrügen wir uns nur selbst. Wir können unsere Schuld vor Gott nicht leugnen - und die hat ernste Konsequenzen. Johannes bleibt aber nicht bei dieser Diagnose stehen. Schon im nächsten Vers erklärt er, dass man Schuld loswerden kann - indem man sie bekennt und Vergebung erfährt. Und wer seine Schuld los ist - und damit schuldlos ist - braucht Gottes gerechtes Urteil nicht mehr fürchten.
William Kaal
- Wie würde Ihr Führungszeugnis aus Gottes Sicht aussehen?
- Wer nicht schuldlos ist, kann Schuld loswerden.
- Psalm 51
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