Donnerstag, 27. April 2006

Leitvers

Durch das Halten von Geboten wird kein Mensch
vor Gott gerecht. Das Gesetz führt nur dazu,
dass man seine Sünde erkennt.

Römer 3,20

Gott

Wenn ich rieche …

»Ich brauche keine kirchliche Beerdigung! Wenn ich gestorben bin und zu riechen beginne, wird mich schon irgendjemand wegschaffen.« Mit diesen Worten begründete ein Bekannter seinen Kirchen-Austritt.
Ganz so extrem sind die meisten Menschen nicht. Sie sind Mitglied einer Kirche, und wenn sie sterben, haben sie ein Recht auf eine christliche Beerdigung. »Das wird doch wohl reichen, um in den Himmel zu kommen«, meinen sie, und betrachten die Zugehörigkeit zu einer Kirche als eine Art »Jenseits-Versicherung«, falls es doch ein Leben nach dem Tod geben sollte. Immerhin wird Gottes Existenz in Betracht gezogen.
Wer aber eine Versicherung abschließt, sollte vorher den Vertrag richtig lesen, damit es im Schadensfall kein böses Erwachen gibt. Das trifft auch auf die vermeintliche »Jenseits-Versicherung« zu.
Der Vertrag Gottes mit den Menschen ist die Bibel. Hier hat Gott seine Richtlinien aufschreiben lassen und mit vielen praktischen Beispielen dokumentiert. Gott lässt uns unmissverständlich mitteilen, dass kein Mensch aufgrund eigener Leistungen oder Zahlungen in den Himmel kommt.
Aber es gibt eine »Gnaden-Klausel« im Vertrag Gottes: Wer Gottes Urteil über das eigene Leben anerkennt und ihn um Vergebung bittet, dem wird aufgrund des Sterbens Jesu am Kreuz alle Sünde vergeben. Das ist der einzige Weg zu Gott. Eine Lebensübergabe an Jesus Christus macht uns zu Auserwählten Gottes. Das ist die Garantie für ein ewiges Leben im Himmel, umgeben von der Liebe Gottes. Lesen Sie es selbst im Original-Text der Bibel: »Wer wird es wagen, diese Auserwählten Gottes anzuklagen? Gott selbst erklärt sie ja für gerecht« (Römer 8,33). Günter Seibert
Frage
Für welche Taten sollte Gott Sie in den Himmel lassen?
Tipp
Glauben Sie dem Wort Gottes, nicht dem, was andere über Gott erzählen.
Bibellese
1. Johannes 2,7-11

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