
Gott ist ein gerechter Richter und ein Gott, der täglich strafen kann.
Psalm 7,12

Menschenrechte, so eine Definition, sind universell, gelten also überall und für alle Menschen. Sie sind unveräußerlich, können also nicht freiwillig aufgegeben oder abgetreten werden. Die Vereinten Nationen haben nach dem Zweiten Weltkrieg in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 versucht, dieselben mit globaler Geltung zu formulieren. In den Jahrzehnten danach wurde der Versuch unternommen, deren Einhaltung umzusetzen.
Doch wenn wir die Geschichte seitdem anschauen, gibt es zahllose Beispiele, die zeigen, dass Menschen die Rechte anderer Menschen mit Füßen treten: ethnische Konflikte im ehemaligen Jugoslawien, in Ruanda, Sri Lanka etc. Oder, um aktuellere Beispiele zu nennen: die Lage der Uiguren in China, der Zwangsarbeiter in Nordkorea, der politischen Gefangenen in Venezuela, der Frauen im Iran usw.
Diese Beispiele machen deutlich, dass der Mensch damit überfordert ist, diese hohen Ansprüche tatsächlich umzusetzen. Er hat zwar die Fähigkeit, den Wert der Menschenrechte zu erkennen und sich deren Umsetzung zu wünschen. Aber der Mensch ist nicht seine eigene höchste moralische Instanz. Er hat weder das Wissen noch die Kraft, die Einhaltung der Menschenrechte global zu kontrollieren und zu sichern. Denn die Menschen auf der ganzen Welt sind korrumpierbar, eigennützig und egoistisch.
Seine einzige Chance bestünde darin, sich der wahren, der höchsten, der einzig uneingeschränkt guten Instanz bedingungslos zu unterwerfen: nämlich Gott. Jeder Mensch müsste erkennen, dass er, wenn er seinem Mitmenschen schadet, nicht nur - möglicherweise - von einem menschlichen Gerichtshof, sondern von Gott selbst zur Verantwortung gezogen werden wird.

Wem gegenüber sind Sie verantwortlich: Menschen oder Gott?

Ohne Gott sind Menschenrechte nur ein frommer Wunsch!
